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persönlich & liebevoll Erinnerungsorte erschaffen

Bestattungsarten

Erd-, Feuer- oder vielleicht doch eine Seebestattung?

Die Wahl der passenden Bestattungsart ist eine sehr persönliche Entscheidung. Viele Menschen haben bereits zu Lebzeiten eine klare Vorstellung davon, ob sie einmal in einem Sarg der Erde übergeben oder nach der Einäscherung in einer Urne an einem besonderen Erinnerungs­ort beigesetzt werden möchten. Wir von SUCHLAND Bestattungen beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine geeignete Ruhe­stätte zu finden, die den Wünschen des Verstorbenen gerecht wird und auch Ihrem persönlichen Kosten­rahmen entspricht.

Erdbestattung

Die traditionelle Erdbestattung mit Sarg kann in einem Reihengrab oder einem vorhandenen Familiengrab bzw. von Ihnen auszuwählenden Wahlgrab (Einzel- oder Doppelgrab) erfolgen. Die Ruhefrist einer bestatteten Person beträgt in Berlin derzeit 20 Jahre (dies gilt auch für Urnenbeisetzungen) und kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Die Angehörigen erwerben für diesen Zeitraum das sogenannte "Nutzungsrecht" an der Grabstelle. Hierbei ist zu beachten, dass bei bestimmten Grabarten (Wahlgrab) eine Grabpflegeverpflichtung des Nutzungsberechtigten für den Zeitraum der Ruhezeit festgesetzt wird.

Sind keine Angehörigen oder Personen vorhanden, die dieses Nutzungsrecht übernehmen, empfiehlt sich schon zu Lebzeiten eine Bestattungs-Vorsorgeregelung, in der z.B. auch die Grabpflege nach dem Tod abgesichert wird. Auch anonyme Erdbestattungen sind auf einigen Friedhöfen möglich.

Feuerbestattung

Vor der Einäscherung oder auch „Kremierung" erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau, die im Krematorium durch einen Amtsarzt erfolgt. Die Todesursache muss vorher eindeutig festgestellt werden, da der Leichnam nach der Einäscherung nicht mehr untersucht werden kann.

Die Einäscherung bedarf einer Beauftragung durch nahe Angehörige oder einer eigenen Willenserklärung, z. B. in Form eines Bestattungs­vorsorge­vertrages.

Grundsätzlich gibt es bei der Feuerbestattung drei Vorgehensweisen:

  1. Trauerfeier am Sarg: Diese kann im Krematorium, einer Kirche oder auf einem Friedhof Ihrer Wahl erfolgen. Der Sarg wird im Anschluss an die Trauerfeier in das Krematorium überführt und die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Friedhof, Friedwald oder zur See (siehe Seebestattung).

  2. Trauerfeier an der Urne: Die Beisetzung der Urne auf dem Friedhof erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Urnen-Trauerfeier oder auch zu einem späteren Zeitpunkt zur See.

  3. Ohne Trauerfeier: Die Urnenbeisetzung erfolgt in aller Stille, es findet keine Trauerfeier in der Kapelle oder Kirche statt. Selbstverständlich kann die Beisetzung im Beisein von Angehörigen erfolgen, auch sind hierbei natürlich persönliche Trauerreden am Grab möglich.

Folgende Grabarten für Urnenbeisetzungen sind möglich:

  • Urnen-Wahlgrab (auch Familiengrab genannt)
  • namenlose Urnengemeinschaftsgrabstelle (auch anonymes Grab genannt)
  • Urnen-Ruhegemeinschaften, die entweder treuhänderisch oder kirchlich gepflegt und mit einem Namensschild des/der Verstorbenen versehen werden

In den meisten Fällen ist es ebenso möglich, eine Urne in ein vorhandenes Erdwahlgrab beizusetzen (siehe: Erdbestattung).

Baumbestattung

Voraussetzung ist die vorherige Einäscherung des/der Verstorbenen, die Beisetzung erfolgt dann entweder an einem Gemeinschafts­baum oder an einem zuvor von Ihnen ausgewählten Familienbaum.

Baum­bestattungen sind in Berlin derzeit nur auf wenigen Friedhöfen möglich, z. B. auf dem Friedhof Ruhleben oder dem Luisen III-Kirchhof in Charlotten­burg. Als bekanntester Friedhof im Berliner Umland mit echtem „Wald­charakter" sei hier auch der Ev. Südwestkirchhof Stahnsdorf genannt.

Seebestattung

Die verstorbene Person liebte das Wasser, den Urlaub am Meer oder Fernreisen zum atlantischen Ozean? Warum also nicht eine Seebestattung in Betracht ziehen?

Ob nun eine Beisetzung in der Nord-/ oder Ostsee, aber auch im Atlantik, mit oder ohne Ihre persönliche Begleitung auf See, vieles ist möglich. Voraussetzung ist auch hierbei die vorherige Einäscherung des/der Verstorbenen.

Folgendes sollten Sie noch über die Seebestattung wissen:

Die Seebestattung erfolgt grundsätzlich ausserhalb der „Dreimeilen-Zone", diese ist fernab von Fischfang-, Tauch- oder Wassersportgebieten. Die Beisetzung wird mit seemännischem Brauch und einer Kapitänsrede durchgeführt sowie ein Eintrag im Logbuch mit Angabe von Längen- und Breitengrad vorgenommen. Die Angehörigen erhalten anschließend eine „Beisetzungsurkunde" mit allen Koordinaten und Daten zur Seebestattung.

Selbstverständlich können Sie und andere Personen auch an Bord anwesend sein und an der feierlichen Bestattungszeremonie teilnehmen. Seebestattungen sind daher wahlweise mit oder ohne Ihre Begleitung möglich. Zur Durchführung einer Seebestattung bedarf es lediglich einer „Ausnahmegenehmigung mit Befreiung vom Friedhofszwang", die wir selbstverständlich bei der Senatsverwaltung Berlin für Sie einholen.

Sie finden in uns einen erfahrenen Ansprechpartner als Mitglied der „Deutschen Seebestattungs-Genossenschaft“.


Weiterführende Informationen zu den Beisetzungs­möglich­keiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof sowie zu unterschiedlichen Bestattungs­formen außerhalb klassischer Friedhöfe geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Wie viel kostet eine Bestattung?

Lassen Sie sich beraten!

Wie viel eine Bestattung kostet, das lässt sich nicht pauschal beantworten, denn Ihre persönlichen Wünsche spielen eine entscheidende Rolle. Wir nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich, wie sich welche Wünsche erfüllen lassen – und erstellen Ihnen dann einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  1. Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Überführungen und Einbettung, Sarg und eventuell Schmuckurne, Beratungsgespräche, Planung und Vorbereitung der Bestattung (z.B. Beauftragung weiterer Dienstleister, Terminvergaben, Anmeldungen bei Kirchengemeinden), Erledigung der Formalitäten (Abmeldeservice), Behördenservice (Krankenhaus, Standesamt), Dekoration der Kapelle/Kirche und Betreuung bei der Trauerfeier bzw. Beisetzung.

  2. Kommunale und kirchliche Gebühren sowie weitere Auslagen, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Kremierung sowie auch für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen können.

  3. Fremdleistungen weiterer Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse sowie der Druck privater Traueranzeigen.

„Made in Berlin"

SUCHLAND Särge & Urnen

Wir bieten Ihnen vom schlichten Kremations­sarg bis zum hoch­wertigen Eichen­sarg alle nur denk­baren Variationen. In unserer Ausstellung finden Sie eine kleine Auswahl der verschie­densten Modelle, auch Designer­särge- und Urnen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen viele weitere Modelle und Kombinations­möglich­keiten aus unserem umfang­reichen Fach­katalog an.

Die bei uns ausgestellten sowie alle weiteren verfügbaren Särge und Urnen beziehen wir ausschließlich von unserem Berliner Lieferanten, der Lignotec MHG. Haben sie besondere Vorstellungen oder Farb­wünsche bei der Wahl des Sarges oder der Schmuck­urne?

Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir beraten Sie gerne zu allen Sarg- und Urnen­modellen „Made in Berlin".